Der Wildapfel und Wildbirne zählen zu den sogenannten Wildobsthölzern. Wegen ihrer großen Seltenheit stehen die Wildbrine und der Wildapfel als besonders schützenswerte Baumarten auf der Roten Liste. Daher spielen sie auch als Nutzholzlieferanten keine Rolle
Als Strauch und nur kleiner baum wird der Wildapfel lediglich 7 bis 10 m hoch, selten unter günstigen Wuchsbedingungen auch bis 15 m. Es werden gewöhnlich Stammdurchmesser bis etwa 30 (40) cm erreicht. Die Stämme bleiben mir meist 2 m, seltener bis 4 m Länge in der Regel kurz. Sie sind vielfach drehwüchsig wie auch mehr oder weniger spannrückig oder hohlkehlig.
Im Unterschied zum Birnbaum bildet der Apfelbaum als Kernholzart regelmäßig einen Farbkern aus. Der zumeist breite Splint ist rötlichweiß bis hellrötlichbraun gefärbt. Gedämpft nimmt er ein warmes, dem Birnbaum vergleichbares Rot an. Das wesentlich dunklere Kernholz ist von rötlichbrauner, rotbrauner bis brauner Farbe und des Öfteren farbstreifig.
Die physikalischen, mechanisch-technologischen wie auch die be- und verarbeitungstechnischen Eigenschaften des Apfelbaumes, sind denen des Birnbaums sehr ähnlich. Er liefert ein sehr dichtes, schweres und zugleich hartes, festes Holz.
Die Oberflächen lassen sich mit allen Handelspräparaten ausgezeichnet behandeln, insbesondere auch sehr gut polieren.
Er neigt zur stärkeren Rissbildung, ein größeres Schwindmaß sowie weniger gutes Stehvermögen.
Das Holz des Apfelbaumes fällt in so geringem Maß an, dass es kaum einmal in den Handel gelangt und entsprechend fast ausschließlich von lokaler Bedeutung ist. Verwendung fndet es für Haus- und Küchengeräte und Einzelmöbel.
Die Kultursorten gehen überwiegend auf verschiedene aus Asien stammende Wildapfel- Arten zurück, während der einheimische europäische Wildapfel nur in geringen Umfang an diesem beteiligt ist.